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   SG Osnabrück, 18.10.2016 - S 1 R 227/16   

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https://dejure.org/2016,100508
SG Osnabrück, 18.10.2016 - S 1 R 227/16 (https://dejure.org/2016,100508)
SG Osnabrück, Entscheidung vom 18.10.2016 - S 1 R 227/16 (https://dejure.org/2016,100508)
SG Osnabrück, Entscheidung vom 18. Oktober 2016 - S 1 R 227/16 (https://dejure.org/2016,100508)
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  • BSG, 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Abgrenzung zwischen Beschäftigung und

    Auszug aus SG Osnabrück, 18.10.2016 - S 1 R 227/16
    Zudem sei der Beklagten zuzu-stimmen, dass in der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur Beurteilung selbstständi-ger Tätigkeiten in sogenannten Familiengesellschaften eine gewisse Änderung eingetreten sei (BSG, Urteile vom 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R und B 12 R 14/10 R, Juris).

    In Anwendung der Maßstäbe des Bun-dessozialgerichts (BSG, z.B. Urteile vom 29.08.2012, Az. B 12 KR 25/10 R und B 12 R 14/10 R, sowie vom 29.07.2015 - Az. B 12 KR 23/13 R - zitiert nach Juris) kann eine selbstständige Tätigkeit des Beigeladenen nicht angenommen werden.

  • BSG, 29.07.2015 - B 12 KR 23/13 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Vertriebsleiter in einer

    Auszug aus SG Osnabrück, 18.10.2016 - S 1 R 227/16
    In Anwendung der Maßstäbe des Bun-dessozialgerichts (BSG, z.B. Urteile vom 29.08.2012, Az. B 12 KR 25/10 R und B 12 R 14/10 R, sowie vom 29.07.2015 - Az. B 12 KR 23/13 R - zitiert nach Juris) kann eine selbstständige Tätigkeit des Beigeladenen nicht angenommen werden.

    Das BSG hat mit Urteil vom 29.07.2015 (B 12 KR 23/13 R, zitiert nach Juris) auch die insbesondere für das Leistungsrecht der Arbeitsförderung entwickelte "Kopf und Seele"-Rechtsprechung, wonach bestimmte Angestellte einer Fa-miliengesellschaft ausnahmsweise als Selbständige zu betrachten sind, wenn sie faktisch wie ein Alleininhaber die Geschäfte der Gesellschaft nach eigenem Gutdünken führen, für die Sta-tusbeurteilung im sozialversicherungsrechtlichen Deckungsverhältnis ausdrücklich für nicht anwendbar erklärt.

  • BSG, 29.08.2012 - B 12 R 14/10 R

    Rentenversicherungspflicht - Geschäftsführer einer GmbH als Familienbetrieb -

    Auszug aus SG Osnabrück, 18.10.2016 - S 1 R 227/16
    Zudem sei der Beklagten zuzu-stimmen, dass in der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur Beurteilung selbstständi-ger Tätigkeiten in sogenannten Familiengesellschaften eine gewisse Änderung eingetreten sei (BSG, Urteile vom 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R und B 12 R 14/10 R, Juris).

    In Anwendung der Maßstäbe des Bun-dessozialgerichts (BSG, z.B. Urteile vom 29.08.2012, Az. B 12 KR 25/10 R und B 12 R 14/10 R, sowie vom 29.07.2015 - Az. B 12 KR 23/13 R - zitiert nach Juris) kann eine selbstständige Tätigkeit des Beigeladenen nicht angenommen werden.

  • BFH, 21.01.1970 - I R 125/67

    Möglichkeit der Bildung von Rückstellungen für Leistungen, die der

    Auszug aus SG Osnabrück, 18.10.2016 - S 1 R 227/16
    Sie trägt den Namen "verdeckt", weil die Gewinnausschüttung - im Gegensatz zur offenen Gewinnausschüttung - nicht auf einem Gewinnverteilungsbe-schluss der Gesellschaft beruht (vgl. hierzu z.B. BFH, Urteil vom 21.01.1970 - Az. I R 125/67, Juris Rn. 12).
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